Unsere Leistungen
Wir erbringen alle Leistungen nach SGB V und SGB XI, stehen Ihnen beratend zur Seite und helfen bei Anträgen. Unten haben wir nicht nur die Tätigkeiten, sondern auch die verschiedenen Kostenträger für Sie aufgelistet. Für 100% Transparenz.

Behandlungspflege
Wir führen die ärztlich verordnete medizinische Versorgung durch wie z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung, Verbandswechsel und Blutzuckermessungen. Für Ihre Gesundheit.
Grundpflege
Wir helfen Ihnen bei der Körperpflege, unterstützen bei der Nahrungszubereitung/-aufnahme und sorgen für Prävention und Prophylaxe. Für Ihr Wohlbefinden.
Betreuung & Hauswirtschaft
Wir unterstützen Sie im Haushalt, beim Einkaufen oder genießen es, einfach Zeit mit Ihnen zu verbringen. Für Ihre Lebensqualität.
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Leistungen über die Krankenkasse
Die Krankenkasse zahlt nach ärztlicher Verordnung alle Leistungen der Behandlungspflege nach SGB V, z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung, Katheterpflege, Injektionen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst und der Krankenkasse. Der Pflegegrad spielt hier keine Rolle.
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Leistungen über die Pflegekasse
Die Pflegekasse zahlt alle Leistungen der Grundpflege nach SGB XI, je nach Pflegegrad in unterschiedlicher Höhe. Es wird direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet. Voraussetzung ist hier ein Pflegegrad zwischen 2-5. Desweiteren können über Pflegesachleistungen oder den Entlastungsbeitrag Betreuungs- oder Hauswirtschaftsleistungen abgerechnet werden.
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Privat bezahlte Leistungen
Geht die gewünschte Leistung über den von der Pflegekasse für den jeweiligen Pflegegrad zur Verfügung stehenden Betrag hinaus, gibt es die Möglichkeit, weitere Leistungen privat zu bezahlen.
Kostenträger Krankenkassen (SGB V)
Welche Leistungen gehören dazu?
Die Krankenkasse übernimmt alle medizinisch notwendigen Leistungen der Behandlungspflege, wenn sie ärztlich verordnet sind. Dazu zählen u. a.:
- Medikamentengabe
- Wundversorgung (inkl. Verbandswechsel)
- Injektionen (z. B. Insulin)
- Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen
- Katheterpflege
- Stomaversorgung
- Blutzucker- und Blutdruckkontrollen
- Infusionen (ambulant, wenn verordnungsfähig)
Wie erfolgt die Abrechnung?
Der Arzt stellt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege (HKP) aus. Der Pflegedienst reicht diese bei der Krankenkasse ein. Nach Genehmigung rechnet der Pflegedienst direkt mit der Krankenkasse ab. Ob jemand einen Pflegegrad hat oder nicht, spielt keine Rolle.
Kosten für Versicherte?
Für gesetzlich Versicherte kostenfrei, außer bei gesetzlicher Zuzahlungspflicht (10 % + 10 € je Verordnung), die jedoch bei häuslicher Krankenpflege häufig entfällt (z. B. bei chronischen Krankheiten).
Kostenträger Pflegekassen (SGB XI)
Die Pflegekasse übernimmt pflegerische Leistungen, abhängig vom Pflegegrad. Dazu gehören Grundpflege (=Körperpflege), hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsleistungen. Das Geld kommt aus unterschiedlichen Töpfen bei den Pflegekassen:
A) Pflegesachleistungen
Monatliche Budgets ab 01.01.2025:
Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Sachleistungen
Pflegegrad 2: 761 € pro Monat
Pflegegrad 3: 1.432 € pro Monat
Pflegegrad 4: 1.778 € pro Monat
Pflegegrad 5: 2.200 € pro Monat
Hierunter fallen klassische pflegerische Leistungen wie die Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Inkontinenzversorgung.
B) Entlastungsbetrag
Alle Pflegegrade: 131€ pro Monat
Dieser Betrag kann zum Beispiel für hauswirtschaftliche Leistungen oder Betreuungsangebote genutzt werden. Dieser Betrag kann auch angespart werden.
C) Verhinderungspflege
Es besteht ein Budget von 3.539 € pro Jahr, das für die Leistungen eines Pflegedienstes benutzt werden kann, falls pflegende Angehörige wegen Krankheit, Urlaub etc. ausfallen.
D) Beratungsdienstleistungen
Nach §37.3 SGB XI sind regelmäßige Beratungsgespräche für Menschen, die Pflegegeld beziehen, verpflichtend . Bei Pflegegrad 4&5 einmal pro Quartal, bei Pflegegrad 2&3 einmal pro Halbjahr. Pflegegeld wird im Gegensatz zu Pflegesachleistungen direkt an den Menschen mit Pflegegrad ausgezahlt, z.B. um pflegende Angehörige zu unterstützen. Es gibt auch die Möglichkeit der Kombinationsleistung, d.h. ein Teil des Geldes fließt direkt an den Pflegebedürftigen, der anderen Teil an einen Pflegedienst, der sich um den Klienten kümmert. Auch im Fall von Kombinationsleistungen ist das regelmäßige Beratungsgespräch verpflichtend.
Wie erfolgt die Abrechnung?
In allen drei Fällen kann der Pflegedienst die Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Alternativ kann er bei Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege eine Rechnung stellen, die der Kunde dann bei seiner Pflegekasse einreicht.
Kostenträger Selbstzahler
Wann auch immer erbrachte Leistungen über das durch die Pflegekassen gestellte Budget hinausgehen, wird eine private Rechnung gestellt. Dies erfolgt ausschließlich nach Beratung und schriftlicher Vereinbarung der privaten Leistung mit dem Pflegedienst.
